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   BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84   

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BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84 (https://dejure.org/1985,1871)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1985 - 9a RVg 6/84 (https://dejure.org/1985,1871)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 9a RVg 6/84 (https://dejure.org/1985,1871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 214
  • NJW 1986, 2665
  • MDR 1986, 85
  • VersR 1986, 547
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79

    Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
    Im Recht des OEG richtet sich die Beurteilung der Verursachung des eingetretenen Schadens nach der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung (Urteile des erkennenden Senats: BSGE 49, 10", 105 : SozR 3800 EUR 2 Nr. 1; BSGE 50, 95, 96 : SozR 3800 EUR 2 Nr. 2; BSGE 52, 181, 283 : SozR 3800 S 2 Nr. 3; SozR 3800 5 2 Nr A).

    besonderer Berücksichtigung der Einzelfallgestaltung eine Entschädigung mit einem solchen Gewicht als "unbillig" erscheinen lassen, daß dies dem in der 1. Alternative genannten Grund an Bedeutung annähernd gleichkommt (BSGE U9, 10", 107; BSGE 50, 95, 97; Urteil vom 8.198" 2/82 - Urteil.

    kann eine Unbilligkeit der Entschädigung insbesondere dann vorliegen, wenn der Verletzte in hohem Maße vernunftwidrig gehandelt und es in grob fahrlässiger Weise unterlassen hat, eine höchstwahrscheinlich zu erwartende Gefahr von sich abzuwenden (Vgl BSGE 50, 95, 98 : SozR 3800 5 2 Nr. 2).

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 204; SozR 3800 S 2 Nr A); Ein solches gleichwertiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des 5 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28U : SozR 3800 5 2 Nr. 3).

    Der Zweck des OEG ist es, die Betroffenen zu entschädigen, weil vielfach die bereits vorgeschriebenen Ersatz- und Ausgleichsleistungen, insbesondere der sozialen Sicherheit und privatrechtlicher Schadensersatz durch den Täter, nicht zu verwirklichen sind oder nicht ausreichen (BSGE 52, 281, 287 : SozR 3800 S 2 Nr. 3).

  • BSG, 03.10.1984 - 9a RVg 6/83

    Unbillige Entschädigung - Ständige Gefahr - Selbstbefreiung - Selbstverantwortung

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu dem Sachverhalt in dem Urteil vom 3. Oktober 198ü - 9a RVg 6/83 - SozR 3800 S 2 Nr. 5, in welchem das Opfer in einer erkannten dauernden Gefahrenlage ausharrte.
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 204; SozR 3800 S 2 Nr A); Ein solches gleichwertiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des 5 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28U : SozR 3800 5 2 Nr. 3).
  • BSG, 23.11.1971 - 3 RK 26/70

    Körper- und Geisteszustand - Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 204; SozR 3800 S 2 Nr A); Ein solches gleichwertiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des 5 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28U : SozR 3800 5 2 Nr. 3).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (BSGE 1, 72, 76; 1, 150, 157; 1, 268, 270; 33, 202, 204; SozR 3800 S 2 Nr A); Ein solches gleichwertiges Verhalten des Geschädigten ist dabei in der Regel nur dann als wesentlich bedeutsam für den Erfolg iS des 5 2 Abs. 1 OEG zu beurteilen, wenn es ebenso wie der rechtswidrige tätliche Angriff des Schädigers von der Rechtsordnung mißbilligt wird (BSGE 52, 281, 28U : SozR 3800 5 2 Nr. 3).
  • BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 109/78

    Rechtsnatur der Maßnahme Berufsfindung und Arbeitserprobung

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
    Im Recht des OEG richtet sich die Beurteilung der Verursachung des eingetretenen Schadens nach der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung (Urteile des erkennenden Senats: BSGE 49, 10", 105 : SozR 3800 EUR 2 Nr. 1; BSGE 50, 95, 96 : SozR 3800 EUR 2 Nr. 2; BSGE 52, 181, 283 : SozR 3800 S 2 Nr. 3; SozR 3800 5 2 Nr A).
  • BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 5/78

    Krankenhaus - Chefarzt - Anspruch gegen die Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus BSG, 26.06.1985 - 9a RVg 6/84
    Im Recht des OEG richtet sich die Beurteilung der Verursachung des eingetretenen Schadens nach der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung (Urteile des erkennenden Senats: BSGE 49, 10", 105 : SozR 3800 EUR 2 Nr. 1; BSGE 50, 95, 96 : SozR 3800 EUR 2 Nr. 2; BSGE 52, 181, 283 : SozR 3800 S 2 Nr. 3; SozR 3800 5 2 Nr A).
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Das LSG ist dabei in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BSGE 49, 104, 107 = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 50, 95, 97 = SozR 3800 § 2 Nr. 2; BSGE 57, 168, = SozR 3800 § 2 Nr. 5; BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; USK 84181) davon ausgegangen, daß der Versagensgrund der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG schon wegen der gleichen Rechtsfolge annähernd gleiches Gewicht wie die 1. Alternative haben muß.

    Stellt sich nach diesem Grundgedanken allein die Frage, ob und inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Schädigung unmittelbar beigetragen hat, so kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Mitursache (nicht wesentliche Bedingung im Sinne der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie; vgl dazu: BSGE 49, 104, 105; 50, 95, 96; 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3; SozR 3800 § 2 Nr. 4; BSGE 58, 214, 216), im Rahmen -5.

    Der Gesetzgeber hat vor allem Personenkreise, die sich allgemein rechtsfeindlich verhalten, insbesondere Angehörige krimineller Vereinigungen, von Entschädigungen ausschließen wollen (vgl BSGE 49, 104, 110 mwN; ferner BSGE 58, 214).

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Wer in solcher Weise auf staatlichen Rechtsschutz verzichtet und selbst Gewalt anwendet, kann wegen dabei erlittener Verletzungen keine Entschädigung nach dem OEG verlangen; diese ist wesentlich eingeführt worden, weil die staatlichen Sicherheitsorgane vielfach nicht ausreichend vor Gewaltkriminalität schützen können (BSGE 49, 105; BSGE 52, 281, 287 = SozR 3800 § 2 Nr. 3; BSGE 57, 168, 170 = SozR 3800 § 2 Nr. 5; BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Der Senat hat bereits entschieden, daß nur solche Gründe zur Unbilligkeit führen, die dem in der 1. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; BSGE 72, 136, 137 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Eine solche Mißbilligung hat der Senat zwar schon in einer Reihe von Fällen ausdrücklich oder sinngemäß vorausgesetzt (vgl. BSGE 52, 281, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3 - Geldboten-Fall - BSGE 58, 214, 215 = SozR 3800 § 2 Nr. 6 S. 36 - Homosexuellen-Fall - BSGE 66, 115, 117 f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 S. 41 - Friedensstifter-Fall -).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Dieser Versagungsgrund liegt vor, wenn es nicht wegen einer die Schwelle der Mitverursachung erreichenden Tatbeteiligung des Opfers, sondern aus sonstigen, insbesondere in seinem eigenen Verhalten liegenden Gründen, unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren (BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6; BSGE 72, 136, 137 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R

    Opferentschädigung - Versorgung - Unbilligkeit - Mitverursachung - Alkohol- und

    Die Gründe, aus denen sich die Unbilligkeit ergeben soll, müssen von einem solchen Gewicht sein, dass sie dem in der 1. Alternative des § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung gleichkommen (BSGE 58, 214, 216 = SozR 3800 § 2 Nr. 6 S 37).
  • LSG Berlin, 11.04.2000 - L 13 VG 66/98

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung

    Entsprechendes gelte nach dem Urteil des BSG vom 26. Juni 1985 (9 a RVg 6/84), wenn der Geschädigte nur mit einer verbalen Auseinandersetzung, nicht aber mit einer extrem brutalen und letztlich zum Tode führenden Gewalttat rechnen konnte.

    Dieser Versagungsgrund liegt vor, wenn es nicht wegen einer die Schwelle der Mitverursachung erreichenden Tatbeteiligung des Opfers, sondern aus sonstigen, insbesondere in seinem eigenen Verhalten liegenden Gründen, unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren (BSGE 58, 214, 216; SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 2).

  • LSG Hessen, 25.07.1995 - L 4 V 339/94

    Hinterbliebenenversorgung - Gewalttat - erneuter Kontakt zwischen vormaligem

    Eine Ursache ist wesentlich, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges im Verhältnis zu den übrigen Umständen mindestens annähernd gleichwertig ist (vgl. Entscheidung des Bundessozialgerichts - BSG - vom 26. Juni 1985, Az.: 9 a RVg 6/84, BSGE 58 214, 215).

    Unter Berücksichtigung des Wortlautes des § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG und wegen der engen Verbindung der 1. Alternative - Mitverursachung - zu den "sonstigen Umständen" - 2. Alternative - müssen diese unter Berücksichtung der Einzelfallgestaltung eine Entschädigung mit einem solchen Gewicht als unbillig erscheinen lassen, daß dies dem in der 1. Alternative genannten Grund an Bedeutung annähernd gleichkommt (vgl. Entscheidung des BSG vom 26. Juni 1985 - Az.: 9 a RVg 6/84, BSGE 58, 214, 216).

  • BSG, 24.03.1993 - 9a RVg 3/91

    Entschädigungszahlung an Opfer - Auseinandersetzung zwischen Straftätern -

    Die Gründe, die die Unbilligkeit begründen, müssen von einem solchen Gewicht sein, daß sie dem in der 1. Alt des § 2 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) genannten Fall der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (BSGE 58, 214, 216).
  • LSG Hessen, 16.12.1992 - L 3 U 632/89

    Berufskrankheit - Kausalität - Asbestexposition - Elektriker - Bronchialkarzinom

    Der in der Beweisfrage 2 gebrauchte Terminus "annähernde Gleichwertigkeit" ist Bestandteil der BSG-Rechtsprechung zur Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG in ">2%20OEG%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3800 § 2 OEG Nr. 4; BSGE 58, 214, 215).
  • LSG Hessen, 15.04.1997 - L 4 Vg 177/95

    Gewaltopfer - Discothek - tätliche Auseinandersetzung - Mitverursachung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2003 - L 13 VG 4/00

    Entschädigung des Opfers einer Gewalttat; Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - L 13 VG 40/02

    Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgrund von

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